Die Lärmschutzbestimmungen funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie die Gebäudeverfügbarkeit . Obwohl sie für die Erstellung eines Gebäudes nicht zwingend erforderlich sind, können sie von Ihrem Auftraggeber, der Gemeinde oder den Anwohnern vorgeschrieben sein. Daher ist es wichtig, Zeiten zu erfassen, in denen keine Ressourcen vor Ort eingesetzt werden dürfen. So lässt sich bei der Auftragserstellung feststellen, ob es spezifische Lärmschutzauflagen gibt, die beachtet werden müssen. Die Lärmschutzbestimmungen für das Gebäude können jederzeit aktualisiert/bearbeitet werden, wenn sich die Gegebenheiten ändern. Die Vorgehensweise ist dabei wie hier beschrieben.
- Um neue Lärmschutzbestimmungen hinzuzufügen oder zu aktualisieren, klicken Sie auf die Schaltfläche „Lärmschutzbestimmungen“ oben auf dem Bildschirm.
- Klicken Sie auf die entsprechende Schaltfläche und ziehen Sie den Mauszeiger über die einzelnen 30-Minuten-Blöcke, um etwaige Einschränkungen anzuzeigen. Verwenden Sie „Erlaubt“, um festzulegen, wann Lärm im Gebäude erlaubt ist, und „Nicht erlaubt“, um festzulegen, wann jeglicher Lärm im Gebäude verboten ist.
- Dies kann auch durch Anwenden der Zeit auf eine Zeile und anschließendes Rechtsklicken erfolgen. Dadurch erhält der Benutzer mehrere Auswahlmöglichkeiten:
Kopieren nach - einzelne Tage oder
Kopieren an - alle
- Sobald alle Lärmschutzbestimmungen festgelegt wurden, klicken Sie auf OK.