In manchen Fällen ist der Genehmiger möglicherweise mit dem Festpreis eines reaktiven Arbeitsauftrags nicht einverstanden, da dieser zu hoch erscheint. In diesem Fall kann er eine Überprüfung und erneute Übermittlung des Festpreises beantragen. Dies erfolgt über die Schaltfläche „Neubewertung anfordern“.
- Durch Klicken auf die Schaltfläche wird der untenstehende Bildschirm angezeigt. Hier muss der Benutzer eine Referenz und gegebenenfalls Anmerkungen angeben, warum der Arbeitsauftrag neu bewertet werden muss. Sobald dies erledigt ist, klicken Sie auf „OK“, um den Arbeitsauftrag zur Neubewertung zu senden.